Präambel
Pressetakt versteht sich als unabhängige journalistische Publikation. Grundlage unserer Arbeit sind das Grundgesetz, die Landespressegesetze, der Medienstaatsvertrag sowie der Pressekodex des Deutschen Presserats in seiner jeweils gültigen Fassung.
§ 1 Aufgaben der Redaktion
Die Redaktion informiert wahrhaftig, sorgfältig und umfassend. Sie prüft Nachrichten auf ihren Wahrheitsgehalt und ordnet ein. Sie trennt strikt zwischen Bericht und Kommentar.
§ 2 Innere Pressefreiheit
Die Chefredaktion entscheidet frei über die Auswahl und Gestaltung der redaktionellen Inhalte. Weisungen der Gesellschafter oder der Geschäftsführung in redaktionellen Fragen sind ausgeschlossen.
§ 3 Trennung von Redaktion und Werbung
Werbliche Inhalte werden nach § 22 MStV klar gekennzeichnet und optisch getrennt. Auf die Auswahl von Themen nehmen Anzeigenkunden keinen Einfluss.
§ 4 Quellenschutz
Vertrauliche Informationen und die Identität von Informanten werden geschützt. Zusicherungen von Vertraulichkeit werden auch dann eingehalten, wenn sie einer bequemen Geschichte im Wege stehen.
§ 5 Sorgfaltspflicht
- Nachrichten und Informationen werden vor Veröffentlichung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft.
- Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche kenntlich zu machen.
- Symbolfotos werden entsprechend beschriftet.
- Manipulationen an Fotos und Ton, die den Sinn verändern, sind unzulässig.
§ 6 Meinung, Kommentar, Kolumne
Kommentare und Meinungsbeiträge werden mit Namen der Autorin oder des Autors gekennzeichnet und sind grafisch klar vom Bericht getrennt.
§ 7 Umgang mit Betroffenen
Wir wahren die Persönlichkeitsrechte. Namen und identifizierende Merkmale von Opfern, Angehörigen, Kindern und Jugendlichen werden zurückhaltend behandelt. Verdachtsberichterstattung erfolgt nur, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
§ 8 Umgang mit Interessenkonflikten
Nebentätigkeiten, Beteiligungen und Zuwendungen, die zu Interessenkonflikten führen können, sind gegenüber der Chefredaktion offenzulegen.
§ 9 Korrekturen
Fehler werden zeitnah, klar erkennbar und in der Regel am Ort der ursprünglichen Meldung korrigiert.
§ 10 Beschwerden
Beschwerden über Beiträge können an die Chefredaktion sowie an den Deutschen Presserat (presserat.de) gerichtet werden. Näheres regelt unsere Beschwerdestelle.