1. Meldung rechtswidriger Inhalte (Art. 16 DSA)
Auf Grundlage des Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) betreiben wir eine elektronische Meldestelle. Bitte geben Sie folgende Angaben an:
- eine hinreichend begründete Erklärung, warum der Inhalt rechtswidrig ist,
- eine exakte URL zum betreffenden Inhalt,
- Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse (außer bei Meldungen zu §§ 184 ff. StGB),
- eine Erklärung zur Richtigkeit der Angaben.
Meldungen richten Sie bitte an meldestelle@pressetakt.de. Sie erhalten unverzüglich eine Bestätigung und werden über die getroffene Entscheidung sowie über Rechtsbehelfe informiert.
2. Interne Streitbeilegung
Sollten Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von sechs Monaten Widerspruch einlegen. Der Widerspruch wird von einer anderen Person als der ursprünglichen Entscheiderin oder dem ursprünglichen Entscheider bearbeitet.
3. Außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 21 DSA)
Sie können sich an eine nach Art. 21 DSA zertifizierte Streitbeilegungsstelle wenden. Eine Liste zertifizierter Stellen wird von der Europäischen Kommission und den nationalen Koordinatoren digitaler Dienste veröffentlicht.
4. Beschwerden zu redaktionellen Beiträgen
Beschwerden zu Beiträgen unserer Redaktion richten Sie bitte an die Chefredaktion unter chefredaktion@pressetakt.de. Zusätzlich können Sie sich an den Deutschen Presserat wenden:
Deutscher PresseratFritschestraße 27/28, 10585 Berlin
presserat.de/beschwerde.html
5. Datenschutzbeschwerden
Beschwerden zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten richten Sie an datenschutz@pressetakt.de. Unabhängig davon steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO).
6. Trusted Flagger
Meldungen von durch die zuständige Behörde anerkannten Trusted Flaggern nach Art. 22 DSA werden vorrangig bearbeitet.